Pflegeberatung und Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI
- Sie pflegen Angehörige und beziehen aufgrund dessen Pflegegeld? Dann schreibt der Gesetzgeber ab Pflegegrad 2 einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI vor.
Diese Beratungsgespräche führen wir gerne kostenlos mit Ihnen durch. - Sie haben pflegebedürftige Angehörige und wissen nicht, welche Schritte zu veranlassen sind, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und was individuell die beste Unterstützung ist?
Auch in dieser Situation greift die Pflegeberatung der Caritas Dortmund.
Unsere Pflegeberatung richtet sich an Pflegebedürftige und deren Angehörige. Sie gibt Tipps und Hilfestellungen rund um die Pflege - egal, ob jemand selbst pflegebedürftig oder pflegender Angehöriger ist. Sie unterstützt bei der Entscheidung über ambulante oder stationäre Pflege, informiert über die Leistungen der Pflege- und Krankenkassen und darüber, wo es Hilfe für pflegende Angehörige gibt. Die Caritas-Pflegeberaterinnen bieten eine präventive, umfassende und individuelle Beratung in entspannter Atmosphäre bei den Menschen zu Hause.
Unsere Angebote für Sie
Für pflegende Angehörige ist die Beratung zu Entlastungsmöglichkeiten besonders wichtig:
- Pflegeschulungen in der Häuslichkeit
- Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation
- die Kurzzeit- und Verhinderungspflege
- der Entlastungsbetrag
Die Pflegeberaterinnen helfen pflegenden Angehörigen auch bei:
- Antragstellungen für mögliche finanzielle Unterstützungen
- bei anstehenden MD-Terminen zur Erlangung eines Pflegegrades
- bei möglichen Wohnumfeldanpassungen
- in der Phase der Entlassung aus dem Krankenhaus in Ihr häusliches Umfeld, der Überleitungspflege
Wir bieten pflegenden Angehörigen kompetente Unterstützung in der ambulanten Versorgung:
- Hilfsmittelversorgung
- Vermittlung von Essen auf Rädern
- Tagespflege
- Hausnotruf
- Vermittlung von Pflegediensten
- Selbsthilfegruppen
- und anderen regionalen Angeboten