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Leben im Alter Wir unterstützen Sie

Pflegeberatung und Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI

Die Pflegeberatung richtet sich an Pflegebedürftige und deren Angehörige. Sie gibt Tipps und Hilfestellungen rund um die Pflege - egal, ob jemand selbst pflegebedürftig oder pflegender Angehöriger ist.

Pflegekraft misst Blutdruck bei Mann.

  • Sie pflegen Angehörige und beziehen aufgrund dessen Pflegegeld? Dann schreibt der Gesetzgeber ab Pflegegrad 2 einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI vor. 
    Diese Beratungsgespräche führen wir gerne kostenlos mit Ihnen durch.
  •  Sie haben pflegebedürftige Angehörige und wissen nicht, welche Schritte zu veranlassen sind, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und was individuell die beste Unterstützung ist?
    Auch in dieser Situation greift die Pflegeberatung der Caritas Dortmund.

Unsere Pflegeberatung richtet sich an Pflegebedürftige und deren Angehörige. Sie gibt Tipps und Hilfestellungen rund um die Pflege - egal, ob jemand selbst pflegebedürftig oder pflegender Angehöriger ist. Sie unterstützt bei der Entscheidung über ambulante oder stationäre Pflege, informiert über die Leistungen der Pflege- und Krankenkassen und darüber, wo es Hilfe für pflegende Angehörige gibt. Die Caritas-Pflegeberaterinnen bieten eine präventive, umfassende und individuelle Beratung in entspannter Atmosphäre bei den Menschen zu Hause.

Unsere Angebote für Sie

 Für pflegende Angehörige ist die Beratung zu Entlastungsmöglichkeiten besonders wichtig:

  • Pflegeschulungen in der Häuslichkeit
  • Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation
  • die Kurzzeit- und Verhinderungspflege
  • der Entlastungsbetrag

 Die Pflegeberaterinnen helfen pflegenden Angehörigen auch bei:

  • Antragstellungen für mögliche finanzielle Unterstützungen
  • bei anstehenden MD-Terminen zur Erlangung eines Pflegegrades
  • bei möglichen Wohnumfeldanpassungen
  • in der Phase der Entlassung aus dem Krankenhaus in Ihr häusliches Umfeld, der Überleitungspflege

Wir bieten pflegenden Angehörigen kompetente Unterstützung in der ambulanten Versorgung:

  • Hilfsmittelversorgung
  • Vermittlung von Essen auf Rädern
  • Tagespflege
  • Hausnotruf
  • Vermittlung von Pflegediensten
  • Selbsthilfegruppen
  • und anderen regionalen Angeboten

Die Leistungen der Pflegeversicherung

Die Einstufung in einen Pflegegrad

Seit dem 01.01.2017 greift das Pflegestärkungsgesetz (PSG ll) mit vielen Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Die bisher gewohnten drei Pflegestufen wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Zum ersten Mal werden körperliche und seelische Faktoren gleichgestellt. Dadurch wird zum Beispiel auch Menschen mit demenziellen Veränderungen ein besserer Zugang zu Pflege, Betreuung und Unterstützung ermöglicht.

Hat der Medizinische Dienst einen Pflegegrad festgestellt, besteht für den Pflegebedürftigen eine gesetzlich festgelegte Beratungspflicht, falls das Pflegegeld in kompletter Höhe ausgezahlt wird. Hier können sich Pflegebedürftige oder deren Angehörige/Betreuer an die Caritas Pflegeberaterinnen wenden und diese Termine fristgerecht vereinbaren. Werden diese Fristen nicht eingehalten, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu  kürzen oder sogar streichen.

  • Bei Pflegegrad 1 sind die Beratungsbesuche freiwillig. Besteht ein Bedarf an Beratung, werden jährlich 2 Termine von der Pflegekasse finanziert.
  • Bei Pflegegrad  2 und 3 müssen halbjährliche Beratungstermine stattfinden.
  • Bei Pflegegrad 4 und 5 müssen vierteljährlich Beratungstermine stattfinden.

Der Antrag

Wer wegen einer Erkrankung oder Behinderung voraussichtlich dauerhaft Hilfe benötigt, kann bei seiner Pflegekasse die Einstufung in einen Pflegegrad beantragen. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes stellt dann bei einem Besuch den Umfang der Pflegebedürftigkeit fest. Wir empfehlen, dass bei dem Besuch des Gutachters auch ein Angehöriger zugegen sein sollte, der die Situation aus seiner Sicht schildern kann. Auf Wunsch kommt eine Mitarbeiterin der Pflegeberatung dazu oder berät vor der Antragstellung und bietet ihre Unterstützung an.

Eine Beratung ohne Pflegegrad oder Hilfe bei Antragsstellungen sind Privatleistungen und werden deshalb nicht von der Pflegekasse finanziert. Diese Leistungen betragen 22€ pro 15 Minuten.
Eine Beratung mit Pflegegrad (1-5) ist für den Pflegebedürftigen kostenlos.

Wissenswertes

Pflege Zuhause
Unsere Leistungen
Tagespflege
Pflegeberatung
Menüdienst
Hausnotrufdienst
Unsere Standorte
Angehörigenschulungen
  • Wir beraten Sie gerne
Kathrin Dohrn
Kathrin Dohrn
Pflegeberatung
+49 159 04479471
+49 159 04479471
kathrin.dohrn@(BITTE ENTFERNEN)caritas-dortmund.de
Ulrike Schultz
Pflegeberatung
+49 162 3227792
+49 162 3227792
ulrike.schultz@(BITTE ENTFERNEN)caritas-dortmund.de
Barbara Egbert
Pflegeberatung
+49 162 2032316
+49 162 2032316
barbara.egbert@(BITTE ENTFERNEN)caritas-dortmund.de
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