Transparente Darstellung der Heimkosten
Wer bezahlt die Kosten für einen Pflegeplatz?
Zu den monatlichen Kosten, die in unserem Beispiel für einen Pflegeplatz bei Pflegegrad 3 bezahlt werden müssten, werden folgende Zuschüsse geleistet:
Leistung der Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung beteiligt sich abhängig vom Pflegegrad an den pflegebedingten Kosten. Bei Pflegegrad 3 werden Leistungen in Höhe von 1.319 € gezahlt.
Monatliche Leistungen der Pflegeversicherung
|
Pflegegrad 2 |
805,00 € |
|
Pflegegrad 3 |
1.319,00 € |
|
Pflegegrad 4 |
1.855,00 € |
|
Pflegegrad 5 |
2.096,00 € |
Die Pflegeversicherung zahlt bei der Versorgung im Pflegeheim für Heimbewohner:innen in den Pflegegraden 2 bis 5 ab 01. Januar 2022 neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag einen Zuschlag zur Reduzierung des pflegebedingten Eigenanteils. Dieser Zuschlag steigt mit der Dauer des Aufenthalts in einer vollstationären Pflegeeinrichtung.
Zuschlag der Pflegekasse
|
bis einschließlich 12 Monate |
15% |
|
von mehr als 12 Monaten |
30% |
|
von mehr als 24 Monaten |
50% |
|
von mehr als 36 Monaten |
75% |

Pflegewohngeld NRW
Wenn das Einkommen nicht ausreicht, um die Investitionskosten zu finanzieren, und das Vermögen bei Alleinstehenden geringer als 10.000 € ist (bei Ehepaaren 15.000 €), besteht ein Anspruch auf Pflegewohngeld.
Das Pflegewohngeld ist vermögens- und einkommensabhängig und wird von den Kommunen, auch abhängig vom Sozialhilfeanspruch, berechnet.
In Nordrhein-Westfalen übernimmt der Sozialhilfeträger dann mit dem so genannten Pflegewohngeld die Investitionskosten.
Bei der Berechnung des Pflegewohngeldes NRW wird in dieser Musterrechnung der Betrag 703 € in Abzug gebracht. Dieser Betrag entspricht in der Musterrechnung den durchschnittlichen Investitionskosten der Einrichtungen.
Die Antragstellung übernimmt das Caritas Altenzentrum. Diese Regelung gilt für Nordrhein-Westfalen.
Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen:
| 5.269,78 € | Gesamtkosten im Monat |
| - 1.319 € | Leistung der Pflegeversicherung |
| - 703 € | Pflegewohngeld* |
| = 3.247,78 € | Eigenanteil |
Bei den Gesamtkosten haben wir den monatlichen Mittelwert in unseren Caritas Altenzentren bei einer Bewohnerin / einem Bewohner mit Pflegegrad 3 zugrunde gelegt.
Es ist immer ein Monatsdurchschnitt von 30,42 Tagen zugrunde gelegt. Der Berechnungsgrundlage 30,42 Tage basiert auf der Berechnung des Monatsdurchschnitts (365 Tage / 12 Monate = 30,42 Tage).
*Die Berechnungen des Pflegewohngelds basieren auf den durchschnittlichen Heimkosten der stationären Einrichtungen der Caritas-Altenhilfe Dortmund GmbH in einem Einzelzimmer mit Pflegegrad 3.
Eigenanteil
Zunächst muss der Pflegebedürftige sein eigenes Einkommen und Vermögen zur Finanzierung der Heimkosten einsetzen.
Reichen die Leistungen der Pflegekasse, das Einkommen und Vermögen sowie das Pflegewohngeld nicht zur Begleichung der monatlichen Gesamtkosten des Heimaufenthalts aus, kann bei Bedarf ein Antrag auf Leistungen zur Pflege im Rahmen des SGB XII (Sozialhilfe) gestellt werden. Das geschützte Vermögen liegt bei den Leistungen der Sozialhilfe bei 10.000 € (bei Ehepaaren 20.000 €).
Die Träger der Sozialhilfe prüfen jedoch, bevor sie in Leistung treten, ob es unterhaltspflichtige Angehörige gibt.
Die Antragstellung für Sozialhilfe muss laut Gesetzgeber durch die:den Bewohner:in, Bevollmächtigte:n oder Betreuer:in erfolgen. Bei Bedarf unterstützen die Mitarbeiter:innen in der Verwaltung Sie beim Antragsverfahren.

Wer ist unterhaltspflichtig?
Es gibt gleich mehrere Unterstützungsmöglichkeiten, die Sie in Anspruch nehmen können.
Es ist gesetzlich geregelt (§ 1601 BGB), dass Ehegatten untereinander Unterhalt zu zahlen haben (Ehegattenunterhalt).
Nach dem Ehegatten sind auch Kinder zu Unterhaltszahlungen verpflichtet (Elternunterhalt). Die Höhe des Unterhaltes richtet sich nach der Höhe von Einkommen und Vermögen der Unterhaltspflichtigen.
Es wird aber nicht das gesamt verfügbare Einkommen zum Unterhalt herangezogen.
Bei Ihren Kindern
Bei den Kindern gilt ein höherer Selbstbehalt von 100.000 € brutto Jahresgehalt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Eine konkrete Aussage zur Höhe ist erst bei Kenntnis aller Einzelheiten möglich, genauere Auskünfte erteilt die Unterhaltsstelle des Amtes für Soziales.
Für die Aktualität und Richtigkeit der auf der Homepage angegebenen Beträge übernimmt die Caritas Dortmund keine Gewähr.
Eine verbindliche Kostenauskunft erhalten Sie im Rahmen eines Beratungsgesprächs in oder auf Anfrage bei den Verwaltungen der Einrichtungen der Caritas Dortmund.
