Grundsatzerklärung zu Menschenrechten und Umweltschutz
Indem wir uns für den Schutz der Umwelt und die Achtung der Menschenrechte einsetzen, zeigen wir echte Nächstenliebe - für uns selbst und für kommende Generationen. Wir sind überzeugt davon, dass wir gemeinsam einen positiven Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung unserer Gesellschaft leisten können.
Mit der Veröffentlichung der Grundsatzerklärung gemäß § 6 Abs. 2 des Lieferketten-sorgfaltspflichtengesetztes (LkSG) bekennen wir uns auch formal zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Normen und Vorschriften.
Wir erwarten von allen Geschäftspartner:innen, Kund:innen, Klient:innen, Mitarbeitenden und Lieferanten, die geltenden nationalen Gesetze sowie international anerkannte menschenrechtliche und umweltbezogene Standards zu beachten.
Wir möchten alle Vertragspartner und Beteiligte für die kontinuierliche Verbesserung und Einhaltung der Menschenrechte sowie den Schutz der Umwelt in der gesamten Lieferkette sensibilisieren. Wir fordern dazu auf, Bedenken hinsichtlich potenzieller gesetzlicher Verstöße zu äußern. Dies ist hier möglich.
Wir verpflichten uns die in der Grundsatzerklärung genannten Standards in der eigenen Lieferkette einzuhalten und somit einen positiven Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft zu leisten.
Diese Grundsatzerklärung tritt sofort in Kraft, eine vollständige Version der Grundsatzerklärung finden Sie hier.