Kirchliches Arbeitsrecht führt zu guten Ergebnissen
Anlässlich der Petition von ver.di "Gleiches Recht für kirchliche Beschäftigte" veröffentlichen die evangelische und die katholische Kirche und ihre Wohlfahrtsverbände Diakonie und Caritas heute eine Stellungnahme.
Hier eine kurze Zusammenfassung:
- Die Vergütungen für Beschäftigte in kirchlichen Diensten, einschließlich von Caritas und Diakonie, sind regelmäßig besser als in vergleichbaren Einrichtungen.
- Kirchlich Beschäftigte profitieren von tariflich vereinbarten Vergütungen, einer betrieblichen Altersversorgung und sozialen Zusatzleistungen.
- Der Verzicht auf Arbeitskampf führt nicht zu schlechteren Arbeitsbedingungen. An Stelle von Streik und Aussperrung tritt ein Vermittlungsverfahren, zu Ergebnissen führt, um die teilweise im staatlichen Recht noch gerungen wird.
- Es gibt in annähernd allen kirchlichen Einrichtungen Mitarbeitervertretungen. Deren Rechte sind auf vergleichbarem Niveau wie die Befugnisse von Betriebs- oder Personalräten.
- In der katholischen Kirche unterliegen private Entscheidungen der Mitarbeitenden, wie ihr Beziehungsleben, keiner arbeitsrechtlichen Sanktionierung mehr. Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen wird ausdrücklich als Bereicherung anerkannt.
- Ferner gibt es derzeit in der katholischen Kirche intensive Gespräche, um das Verfahren der betrieblichen Beteiligung weiter zu verbessern.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie im Anhang dieser Meldung.