Bis zum 15. März 2022 müssen alle Beschäftigten im Gesundheitswesen - Ärzte, Pflegekräfte, Hausmeister, Techniker - ihrem Arbeitgeber einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Dann beginnt die sogenannte "einrichtungsbezogene Impfpflicht" im Gesundheitswesen. Haben Mitarbeiter*innen dann keinen Nachweis, muss der Arbeitgeber das Gesundheitsamt informieren, das die weitere Beschäftigung untersagen kann. So steht es im Gesetz, das Bundestag und Bundesrat Mitte Dezember beschlossen haben. In der Praxis dürfte das dazu führen, dass Arbeitgeber ungeimpfte Mitarbeiter*innen freistellen müssen, ob sie wollen oder nicht.
"Bis Ende Januar geben wir nochmal Vollgas, um möglichst noch viele ungeimpfte Mitarbeiter*innen für eine Corona-Schutzimpfung begeistern zu können, jede/r bekommt auf Wunsch ein individuelles Beratungsgespräch mit einem Arzt", erläutert Tobias Berghoff, Vorstand der Caritas Dortmund, das Vorgehen. Zur stationären Altenpflege gehören sieben Einrichtungen und ein Hospiz, zur ambulanten Pflege zwölf Dienste. Insgesamt arbeiten in diesen Bereichen der Caritas Dortmund 1.600 Mitarbeiter*innen.
"Wir blicken dem 15. März positiv entgegen, denn wir haben eine Impfquote von rund 98 Prozent unter den Mitarbeiter*innen, das ist mehr als andere Einrichtungen haben. Deshalb gehen wir ab Mitte März nicht von personellen Engpässen in unseren Einrichtungen auf Grund der dann greifenden Impfpflicht aus. Insgesamt begrüßen wir dieses Gesetz und sprechen uns auch für eine allgemeine Impfpflicht aus", so Tobias Berghoff weiter.
Pressemitteilung
Impfen, es bleiben noch wenige Tage
Erschienen am:
24.01.2022
Herausgeber:
Caritasverband Dortmund e.V.
Propsteihof 10
44137 Dortmund
+49 231 1848-160
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